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Bezuschussung privater Sanierungsmaßnahmen im Städtebauförderprogramm „Kleine Städte – ländliche Zentren“ nur noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich

Wir weisen noch einmal auf das Städtebauförderprogramm „Kleine Städte- ländliche Zentren“ hin, in das unsere Ortsgemeinde in 2015 aufgenommen wurde.

Dadurch haben private Hauseigentümer die Möglichkeit, für Sanierungsmaßnahmen eine Bezuschussung zu beantragen, sofern sich das Anwesen im Fördergebiet befindet und in die Objektliste zur Förderrichtlinie aufgenommen wurde.

Das Programm endet mit dem 31. Dezember 2022. Bis dahin ist der Antrag zu stellen, die Umsetzung muss dann innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Daher möchten wir alle Hauseigentümer daran erinnern und ermutigen, den verbleibenden Zeitraum zu nutzen, um Sanierungsmaßnahmen, deren Bezuschussung möglich ist, durchzuführen.

Gefördert werden können umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen und den Zielen sowie Zwecken der städtebaulichen Entwicklung des Ortskerns entsprechen.

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich vor Baubeginn zwischen dem/der Eigentümer/-in und der Ortsgemeinde in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden. Baubeginn ist die konkrete Beauftragung von Leistungen oder die Aufnahme von Eigenleistungen.

Finanziell gefördert werden können insbesondere folgende Maßnahmen

Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden

  • Erneuerung schadhafter Dächer,
  • Beseitigung von Schäden am Mauerwerk

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

  • Fassaden- und Dachbegrünungen
  • Herstellung von Stellplätzen (nur in Verbindung mit der Schaffung/Erhalt von Wohnraum),
  • Schaffung zusätzlicher privater
    Grün- und Freiflächen einschließlich deren
    Umgestaltung bzw. gestalterischer Verbesserung

Maßnahmen zur Verbesserung der Grundrisse und des barrierefreien Bauens

Maßnahmen zur Fassadensanierung

  • Erneuerung von Wandputzen,
  • Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen

Maßnahmen zur Energieeinsparung

  • Modernisierung bestehender Heizungsanlagen, Wärmedämmung z.B. von Außenhaut u. Dach,
  • Einbau von Wärmeschutzglasfenstern

Maßnahmen zur Verbesserung der Installation

  • Modernisierung der Wasser-,
  • Gas-, Sanitär- und Elektroinstallation,

Das Fördergebiet umfasst die rot markierten Objekte:

Bei Rückfragen zu den Fördermöglichkeiten informieren wir Sie gerne.

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