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Fristen für die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid „Dorfplatz“ der Ortsgemeinde Plaidt am 05.November 2023

Bekanntmachung

Abstimmungsscheine für die Abstimmung des Bürgerentscheides der Ortsgemeinde Plaidt können von in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis

zum 03.November 2023, 18.00 Uhr,

im Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz, Rathausstraße 2-4, 56637 Plaidt, schriftlich oder durch mündliche Vorsprache – jedoch nicht telefonisch – beantragt werden. Ein Vordruck findet sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Mit der Beantragung und Aushändigung des Abstimmungsscheines und der Briefabstimmungsunterlagen kann eine andere schriftlich bevollmächtigte Person beauftragt werden. Zur zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers soll zudem die Angabe der Stimmberechtigtenverzeichnis- sowie der Stimmbezirksnummer, die der Abstimmungsbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Stimmberechtigte, die ihre Briefabstimmungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefabstimmung ausüben.

Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse: wahlen@pellenz.de.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Abstimmungsraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Abstimmungstag, bis 15.00 Uhr, gestellt werden.

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