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Gut zu wissen – heute: der wiederkehrende Beitrag

  1. Der mögliche Ausbau des Dorfplatzes steht weder in zeitlichem noch inhaltlichem Zusammenhang mit der Erhöhung der wiederkehrenden Beiträge. Bereits am 09. Oktober 2018 hat der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung der vorgestellten Ausführungsplanung für den Ausbau/Umgestaltung des Dorfplatzes zugestimmt. Dass diese Planung dann so nicht umgesetzt wurde, ist alleine der Tatsache geschuldet, dass das neue ÖPNV-Konzept unberücksichtigt blieb und daher eine Neuplanung erforderlich wurde.
  2. Straßenausbauprogramm sowie Festsetzung der wiederkehrenden Beiträge wurden in öffentlicher Sitzung durch den Ortsgemeinderat am 10. November 2021 beschlossen. In Kalenderwoche 47 im Jahr 2021 hatten wir das im Pellenzblatt bereits veröffentlicht.
  3. Der wiederkehrende Beitrag wurde weder gewürfelt noch willkürlich festgesetzt. Vielmehr gilt Folgendes:

Das neue Straßenausbauprogramm erstreckt sich über die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 und beinhaltet folgende Ausbaumaßnahmen:

  • Mühlenstraße (900.000,00 EUR)
  • Gildestraße (400.000,00 EUR)
  • Schlauchlinersanierung (80.000,00 EUR)

=> Ergibt ein Investitionsvolumen von 1.380.000,00 EUR

Zu diesen 1.380.000,00 EUR kommen noch 650.263,00 EUR aus der Überschreitung des Straßenausbauprogrammes 2016 bis 2020 (Karl-Marx-Straße, Max-Planck-Straße, Kolpingstraße, Pommerhofstraße, Gottschalksmühlenweg).

=> Gesamtinvestitionsvolumen von 2.030.263,00 EUR

Die beitragspflichtige, gewichtete Fläche beläuft sich auf: 2.250.000 m²

Bei einem Gemeindeanteil von 30% ermittelt sich somit ein Beitragssatz pro m² gewichteter Fläche für den gesamten Zeitraum des Ausbauprogramms 2021 bis 2025 von 0,13 EUR. Aus der Überschreitung für 2016 bis 2020 sind darin 0,04 EUR pro m² enthalten. Diese Maßnahmen wurden deutlich sichtbar in den vergangenen Jahren umgesetzt, verausgabt, vorfinanziert und werden nun zutreffend über den wiederkehrenden Beitrag abgerechnet.

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