In der am 28. September 2023 stattgefundenen Bürgerinformationsveranstaltung wurde mehrmals auf die Gemeindeordnung (GemO) Bezug genommen. Die Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz schafft die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln. Es handelt sich um ein Landesgesetz, das vom Landtag Rheinland-Pfalz erlassen wird. Von daher besteht für den Ortsgemeinderat Plaidt nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen bzw. sich nicht an die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu halten.
In dieser rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung sind im § 17a die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmt.
Dies bedeutet auf unseren geplanten Dorfplatzausbau ganz konkret bezogen:
- Hinsichtlich der Fassung der Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 05. November 2023 ist bestimmt, dass die Frage aus dem Bürgerbegehren (= Unterschriftensammlung) enthalten sein muss, über die mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen ist. Jegliche weiteren Zusätze sind unzulässig
- Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid kann der Gemeinderat diesen frühestens nach drei Jahren abändern. Damit besteht ein materieller Änderungsschutz für die vom Bürgerentscheid getroffene Sachentscheidung. Da die Bürgerinitiative den Dorfplatz in der jetzigen Funktion erhalten will, impliziert das, dass in diesem Zeitraum auch weiterhin keine öffentliche Toilette gebaut werden darf
Für Rückfragen zu diesem komplexen Thema stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung und bitte um Verständnis, dass wir uns als Verwaltung wertungsfrei an die rechtlichen Vorgaben halten müssen und diese lediglich kommunizieren.