§ 17 a Abs. 7 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung regelt die Mehrheitsanforderungen an einen erfolgreichen Bürgerentscheid. Die von der Bürgerinitiative vorgegebene Frage ist dann in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „JA“ beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15% der Stimmberechtigten beträgt. Grund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass die Mehrheitsentscheidung nur dann die in einem Bürgerentscheid beigemessenen Rechtsfolgen auslösen kann, wenn sie auf eine hinreichende Anzahl der Abstimmungsberechtigten rückführbar ist.
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