So schön es auch aussieht, wenn jetzt im Herbst bunte Blätter von den Bäumen fallen: Auf dem Boden werden sie bei Nässe zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, da feuchtes Laub eine rutschige Schicht bildet.
Gemäß unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Plaidt vom 30. März 2001 obliegt diese Pflicht den Grundstückseigentümern.
Damit gilt analog zum Schneefall: Eigentümer müssen den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten.
Gehwege müssen allerdings nicht rund um die Uhr vom Laub befreit werden. Gemäß unserer Satzung sind die Straßen sowie Gehwege an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 20:00 Uhr und in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 18:00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.
Als besonders ärgerlich empfinden es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Doch niemand kann die Verursacher in die Pflicht nehmen. Es gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen.
Es genügt aber dann nicht, die Blätter auf die Fahrbahn zu fegen oder zu einem großen Haufen zusammenzukehren. Dies kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, denn bei starkem Regen verstopft das Laub die Gullys, so dass Überschwemmungen drohen können.
Laub kann über die Bioabfallbehälter oder bei den Containerinseln entsorgt werden.
Wir danken für die Unterstützung!