Wappen_Plaidt

Halteverbot in der „Hauptstraße“

Aufgrund der angespannten Verkehrssituation in und um Plaidt haben wir nach § 45 Abs. 1 StVO in der „Hauptstraße“ für die Parkplätze Höhe „Bachstraße“ sowie „Auf der Pütz“ Halteverbote eingerichtet, um so den Verkehrsfluss wenigstens etwas verbessern zu können.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für den Wegfall der Parkmöglichkeiten.

Möchten an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass wir als Ortsgemeinde auf Entscheidungen an anderer Stelle nur reagieren können

Autor