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Neue Corona-Regeln ab 31. Januar 2022

Kontaktnachverfolgung fällt weitestgehend weg – Anpassungen bei den Absonderungsregeln

Am 28. Januar wurde die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) verkündet. Sie ist am Montag in Kraft treten und bis zum 28. Februar gültig sein. Darüber hinaus ist die neue Absonderungsverordnung in Kraft getreten. Die Omikron-Variante ist auf dem Vormarsch und seit etwa vier Wochen im Land auch vorherrschende Variante. Die Infektionen erreichen seitdem bisher noch nicht dagewesene Dimensionen. Auch die Hospitalisierungsinzidenz ist gerade in dieser Woche deutlich gestiegen.

Die wichtigsten Neuregelungen in den Verordnungen:

Schulen: Zur Absonderung verpflichtet werden nur noch infizierte Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte. Der Rest der Lerngruppe testet sich in den darauffolgenden fünf Schultagen täglich selbst. Die Zahl der anlasslosen Tests pro Woche wird in Schulen von zwei auf drei Testungen erhöht.

Kindertagesstätten: Bei Auftreten einer Infektion in Kindertagesstätten haben sich alle Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Gruppe und Kohorte abzusondern. Die Quarantäne kann am Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person mittels PoC-Test durch geschultes Personal mit negativem Ergebnis beendet werden.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Auch Infizierte, die Beschäftigte von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind, können die Absonderung nach dem siebten Tag mittels eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beenden, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Die bisherige Verpflichtung zu einem PCR-Test entfällt.

Bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes wie beispielsweise Demonstrationen sind Abstandsgebot und Maskenpflicht nun ausdrücklich vorgesehen.

„Rheinland-Pfalz ist bisher besser als viele andere Länder durch die Pandemie gekommen. Das maßgebliche Kriterium der aktuellen Maßnahmen beim Kampf gegen Corona bleibt weiterhin, eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Alle Menschen in Rheinland-Pfalz, unabhängig ob geimpft oder ungeimpft, ob an Covid19 erkrankt oder aus anderen Gründen im Krankenhaus, haben jederzeit die medizinische Hilfe bekommen können, die sie brauchen. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben. Wir wollen die kritische Infrastruktur aufrechterhalten, Schulen und Familien entlasten und gleichzeitig vor allem vulnerable Gruppen schützen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Quelle: corona.rlp.de

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