Ab Freitag, dem 4. März, gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Es ist der zweite große Schritt Richtung Normalität. Hier das Wichtigste im Überblick:In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt nur noch die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Dazu gehören:
Gastronomie und Hotellerie
Sport im Innen- und Außenbereich
Kultur (z.B. Theater, Kinos, Museen)
Freizeit (z.B. Freizeit- und Kletterparks, Zoos)
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur)Als Faustregel gilt: Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske weggelassen werden.
Ausnahmen sind:
Altenheime und Krankenhäuser
Körpernahe Dienstleistungen
Veranstaltungen ab 250 Personen ohne feste PlätzeVeranstaltungen können ab dem 4. März wieder mit mehr Zuschauenden stattfinden:
Innenbereich: max. 60% Auslastung bzw. 6.000 Personen
Außenbereich: max. 75% Auslastung bzw. 25.000 Personen
Bei Veranstaltungen <2.000 Personen gilt 3G, ansonsten 2G. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Änderungen:
Ab dem 4. März keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten (Ausnahmen: Großveranstaltungen mit über 2.000 Personen)
Keine Quarantäne mehr als Kontaktpersonen
Ab dem 14. März: keine Maskenpflicht mehr im Sport- und Musikunterricht sowie in den Grund- und Förderschulen am Platz
Ab dem 21. März: keine Maskenpflicht mehr am Platz in allen SchulenMehr Infos unter www.corona.rlp.de
Quelle: https://www.facebook.com/landesregierungrheinlandpfalz