Diese Woche sind in Rheinland-Pfalz einige Lockerungsschritte in Kraft getreten. Was gilt noch, was nicht mehr? Hier findet ihr einen Überblick.
ES ENTFALLEN:
die bundesweiten 3G-Regeln am Arbeitsplatz und im ÖPNV
das Abstandsgebot von 1,5 Metern in allen Bereichen
Kontaktbeschränkungen für nicht Geimpfte im öffentlichen Raum
Höchstgrenzen für Veranstaltungen (innen oder außen)
WEITERHIN GELTEN:
die Maskenpflicht im bisherigen Umfang (u.a. im ÖPNV, im Einzelhandel oder in weiterführenden Schulen)
die 3G-Regel u.a. in Gastronomie, Kultur und bei körpernahen Dienstleistungen
die 2G-Regel bei Großveranstaltungen
die 2Gplus-Regel für Clubs und Diskotheken
“Dieses vorsichtige Agieren halte ich für notwendig und angemessen, um die sehr hohe Dynamik noch genauer einordnen zu können”, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Ministerpräsidentin Malu Dreyer rief zudem dazu auf, Schutzmaßnahmen – wie insbesondere das Tragen von Masken, wo viele Menschen zusammenkommen – weiter eigenverantwortlich zu nutzen.