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Sicherheit im Straßenverkehr

18. März

Da sich die Beschwerden wieder häufen, möchten wir noch einmal auf die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, die auch in unserer Gemeinde gilt, hinweisen:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Nicht nur für unsere Kinder und Jugendlichen, sondern auch für die jeweiligen Anwohner, Fußgänger und Radfahrer sollten sich bitte insbesondere alle Auto- und Lkw-Fahrer an die jeweiligen Tempolimits auf unseren innerörtlichen Straßen halten. Wenn ein jeder die Regeln einhält, machen wir den Straßenverkehr gemeinsam für uns alle sicherer. Danke vorab für Ihre Unterstützung!

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