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Notwendige Erhöhung der Grundsteuer B ab 01.01.2023

Im Zuge der Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes wurden die sogenannten Nivellierungssätze durch die Landesregierung erhöht. Davon sind wir in Plaidt leider auch negativ betroffen. In einer Zeit, in der die allgemeinen Preissteigerungen uns alle schon belasten. 

Da wir bei den Hebesätzen zur Grundsteuer A sowie Gewerbesteuer mit 390% bereits über den Nivellierungssätzen von 345% bzw. 380% liegen, ist lediglich eine Anpassung bei der Grundsteuer B notwendig, die aber sowohl Eigentümer als auch Mieter betrifft. 

Um Nachteile insbesondere bei Förderzusagen für unsere Gemeinde zu vermeiden, kamen wir leider nicht umhin, den Hebesatz bei der Grundsteuer B zum 01. Januar 2023 von 390% auf 465% zu erhöhen. 

Bei Rückfragen zu dieser unvermeidlichen Maßnahme stehen wir gerne zur Verfügung.

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