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Übermittlungsperre

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Ortsgemeinde die Geburtstage aller Altersjubilare ab Vollendung des 70. Lebensjahres unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Veröffentlichung Ihrer Daten zu widersprechen. Dazu ist es erforderlich, dass ein schriftlicher Widerspruch gemäß Antragsformular bei der Ortsgemeindeverwaltung hinterlegt ist. Wir bitten um Verständnis, dass eventuell in der Vergangenheit mündlich hinterlegte Widersprüche nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei Rückfragen, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt, stehen wir während unserer Bürozeiten gerne zur Verfügung.

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