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Wir gratulieren Georg Moesta zur Wahl als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat unseren Mitbürger Rechtsanwalt Georg Moesta (61 Jahre) für weitere sechs Jahre als nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs einstimmig wiedergewählt. Die neue Amtszeit beginnt am 07.02.2025 und dauert sechs Jahre.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht des Landes Rheinland-Pfalz. Als „Hüter der Verfassung“ wacht er darüber, dass die Verfassung von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. Der Verfassungsgerichtshof trifft keine politischen, sondern rechtliche, ausschließlich vom Maßstab der Verfassung geleitete Entscheidungen. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich.

Georg Moesta qualifiziert sich für die ihm erneut übertragene Aufgabe u.a. durch seine Erfahrung in vielen kommunalpolitischen Mandaten, seinen Einsatz in diversen Stiftungen und durch seine seit 1991 in Koblenz ausgeübte Tätigkeit als wirtschaftsrechtlich beratender Rechtsanwalt.

Er nimmt seit 1984 unterschiedliche Funktionen in privaten wie öffentlichen Bereichen wahr, bei denen er Verantwortung für die Region und das Gemeinwohl übernehmen durfte. So wie wir Georg Moesta kennen, war und ist ihm in erheblichem Umfang die Verbesserung der Lebensbedingungen und das Angebot in der Daseinsvorsorge ein besonderes Anliegen.

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